Der Beruf des Schornsteinfegers nimmt im Handwerk eine Sonderstellung ein. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger und zugleich selbständiger Gewerbetreibender nach Handwerksordnung führt der Schornsteinfeger öffentliche und handwerkliche Tätigkeiten aus, die das Handwerk auch in Zukunft vor besondere Aufgaben stellt. Zum einen verlangt die exponierte Stellung ein hohes Maß an Umsicht und Flexibilität, um einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Kunden, Politik, Verwaltung, Marktpartnern und Mitarbeitern zu finden, zum anderen gilt es, die Berufsgrundlagen auch in einem vereinten Europa zu bewahren und weiter zu entwickeln.
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht der Kunde. Ihn zufrieden zu stellen und gleichzeitig den gesetzlichen Auftrag hinsichtlich Feuersicherheit (Betriebs- und Brandsicherheit), Umwelt- und Klimaschutz, Schonung der Energiereserven und Gesundheitsschutz zuverlässig zu erfüllen, ist unser oberstes Ziel.